Förderfähige Kosten sind z. B.:
- Reisekosten und Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Honorare auf der Basis eines Honorarvertrages
- Kosten für versicherungspflichtiges Personal
- Kosten für Mietleasing
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Porto- und Telekommunikationskosten
- Kosten für Büro-, Arbeits- und Informationsmaterial / Nutzungsgebühren
- Geringfügige Wirtschaftsgüter (max. im Wert von 800,00 Euro netto)
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen die Koordinierungs- und Fachstelle zur Verfügung. Sie können auch gern einen Termin vereinbaren, um gemeinsam den Antrag von Anfang an in die richtige Richtung zu entwickeln.