Förderfähige Kosten sind z. B.:
- Honorare auf der Basis eines Honorarvertrages
 - Ausgaben für versicherungspflichtiges Personal
 - Reisekosten (Wegstreckenentschädigung und Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
 - Raummiete für Einzelveranstaltungen, Nutzungsgebühren
 - Technikmiete/-leasing
 - Ausgaben für Unterkunft (und ggf. Verpflegung - hier bitte vorher Rücksprache halten)
 - Bürobedarf
 - Kosten für Arbeits- und Informationsmaterial
 - Geringfügige Wirtschaftsgüter (max. im Wert von 800,00 Euro netto)
 - Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
 
Ausführliche Hinweise finden sich im „Merkblatt zuwendungsfähige Ausgaben für Letztempfänger“
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Koordinierungs- und Fachstelle oder an das federführende Amt. Sie können auch gern einen Termin vereinbaren, um gemeinsam den Antrag von Anfang an in die richtige Richtung zu entwickeln.

