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Aktions- und Initiativfonds:

  • Maximalbetrag: 6.000,00 Euro
  • Aktuelle Antragsfrist
      • BgA-Sitzung am 11.10.2023 Frist 22.09.2023
      • BgA-Sitzung am 13.12.2023 Frist 24.11.2023

zum Ablauf Aktions- und Initiativfonds

Kleinprojektefonds:

  • Maximalbetrag: 750,00 Euro
  • Aktuelle Antragsfrist: keine; mindestens 2-3 Wochen vor Projektstart
  • Vorteile: vereinfachtes Antragsverfahren; können sowohl Vereine, Schulen, Initiativen als auch engagierte Einzelpersonen beantragen.

zum Ablauf Kleinprojektefonds

Jugendsfonds:

  • Maximalbetrag: 750,00 Euro (größere Beträge unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
  • Aktuelle Antragsfrist: keine; mindestens 2-3 Wochen vor Projektstart
  • Jährliches Budget: 10.000,00 Euro (2023)

zum Ablauf Jugendfonds

Grundsätzlich können bei "Demokratie leben!" alle nichtstaatlichen Organisationen, eingetragene gemeinnützige Jugendverbände, Vereine, Fördervereine von Schulen Anträge stellen.

Außerdem: Einzelpersonen oder andere Interessierte (z.B. Schulen) können mit gemeinnützigen Organisationen kooperieren. Über diesen Weg können dann eigene Projektideen entwickelt werden und eine Förderung beantragt werden.

Sie können sich vorstellen, ein Projekt auf die Beine zu stellen, mit dem Sie die Ziele von "Demokratie leben!" unterstützen?

Dann folgen Sie bitte den folgenden fünf Schritten, um eine Projektförderung von "Demokratie leben" auf den Weg zu bringen.

1. Informieren

Bitte lesen Sie zunächst die Ziele der PfD Trier. Schauen Sie sich auf unserer Homepage um und lassen Sie sich von bisherigen Projekten inspirieren.

Welche Aktion könnte zu Ihrem Verein, Ihrer Organisation oder Initiative passen, mit der demokratisches Engagement in Trier gestärkt werden kann?

2. Projektidee

Haben Sie eine konkrete Projektidee? Wen brauchen Sie dafür in Ihrem Verein oder Organisation? Wer könnte als Kooperationspartner zu Ihrem Vorhaben passen?

3. Beratung

Die Koordinierungs- und Fachstelle, angesiedelt bei der Ehrenamtsagentur Trier, berät Sie gerne, bevor Sie einen Antrag schreiben. Gibt es noch offene Fragen zu den Anforderungen an ein Projekt oder zum Antragsformular?

4. Antragstellung

Wenn alle Fragen geklärt sind, füllen Sie bitte das passende Formular aus und schicken den Antrag ans federführende Amt bei der Stadt Trier.

5. Abstimmung im Begleitausschuss und Entscheidung

Über alle Projektanträge berät der Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie. Das Gremium entscheidet unter Berücksichtigung der Programmziele und gibt eine Förderempfehlung ab.

Wenn alle inhaltlichen und formalen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Förderbescheid vom federführenden Amt.

6. Umsetzung Ihres "Demokratie-leben!"-Projektes

Nach Bewilligung des Projektantrages steht Ihrer Projektumsetzung nichts mehr im Wege! Wir wünschen Ihnen und allen Beteiligten viel Erfolg! Im Anschluss folgt die Dokumentation des Projektes und der Verwendungsnachweis mit allen notwendigen Belegen.

Gerne berät Sie auch hier das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle.

Hinweise für die Beantragung und Durchführung von Projekten

Richtlinien und Bestimmungen zur Vergabe von Fördermitteln

Richtinien und Ziele der Partnerschaft für Demokratie Trier

Bitte beim Formulieren von Zielen im Antrag beachten

Logos für Ihre Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf das eingereichte Projekt

Bitte platzieren Sie bei Ihren Flyern, Plakaten, im Netz etc. immer das Logo des Bundesprogramms ("gefördert durch..."). Beachten Sie bei der Platzierung vor allem auf den Abstand zu allen Seiten (vgl. Seite 4 des Merkblatts für Öffentlichkeitsarbeit). Das Logo der Partnerschaft für Demokratie Trier ist nicht zwingend nötig, aber wünschenswert, um den Wiedererkennungswert von Veranstaltungen im Rahmen der Trierer Partnerschaft zu erhöhen.

  • Logo des Bundesprogramms als eps-Datei fragen Sie bitte bei uns an
  • Logo des Bundesprogramms als jpg-Datei fragen Sie bitte bei uns an

Sollten Sie andere Formate benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns, die Koordinierungs- und Fachstelle für "Demokratie leben!" in Trier.

Veröffentlichungen immer erst nach vorheriger Freigabe durch das federführende Amt.

Informationen zur Künstlersozialkasse

Reisekostenabrechnung und Fahrtkosten

Muster Stundennachweis Honorarkraft

Berechnungshilfen (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte)

Sonstiges

Vor der Antragstellung

Bitte prüfen Sie, ob die Kriterien der Förderrrichtlinine, Leitziele, Fristen etc. erfüllt sind. Mehr Informationen erhalten Sie hier: "Was ist zu beachten?"

Maximalbetrag: 6.000,00 Euro

  • Aktuelle Antragsfrist
      • BgA-Sitzung am 11.10.2023 Frist 22.09.2023
      • BgA-Sitzung am 13.12.2023 Frist 24.11.2023
  • Vorteile: höhere Beträge als bspw. beim Kleinprojektefonds.

Infos zum Aktions- und Initiativfonds: Beratung übernimmt die Koordinierungs- und Fachstelle. Erst nach dem "Okay" von dieser, sollte der Antrag ausgedruckt und an das Federführende Amt per Post geschickt werden.


Projektantrag

(bitte vor der Bewilligung keine Verträge, verbindliche Absprachen, Bewerbung, Druckaufträge, etc. abschließen)Projektantrag über eine Zuwendung aus dem Aktions- und Initiativfonds

Sollten die Fristen vor den regulären BGA Sitzungen nicht eingehalten werden können, bitte die Koordinierungs- und Fachstelle kontaktieren (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).


Nach der Projektdurchführung

Formular Mittelabruf

Die Mittel zur Umsetzung des Projekts müssen durch eine Mittelanforderung abgerufen werden. (Fristen: siehe Bewilligungsbescheid!). Hinweis: Bei Bedarf können Mittel auch schon während des Projekts abgerufen werden.

Verwendungsnachweis und Sachbericht

Nach Abschluss des Projekts müssen a) einSachbericht und b) eine vollständige Belegliste (s. u.) eingereicht werden (Fristen: siehe Bewilligungsbescheid!).

Aktions- und Initiativfonds 2023

Bitte nach Durchführung des Projektes immer zeitnah schon eine ganz kurze Zusammenfassung inkl. 1-2 Fotos an die Koordinierungs- und Fachstelle schicken, so dass das Projekt auf der Homepage unter Rückblick aufgelistet werden kann. Vielen Dank!

Vor der Antragstellung

Bitte prüfen Sie, ob die Kriterien der Förderrrichtlinine, Leitziele, Fristen etc. erfüllt sind. Mehr Informationen erhalten Sie hier: "Was ist zu beachten"

  • Maximalbetrag: 750,00 Euro (größere Beträge unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
  • Aktuelle Antragsfrist: keine; mindestens 2-3 Wochen vor Projektstart
  • Jährliches Budget: 10.000,00 Euro (2023)

Infos: Jugendliche erhalten durch die Jugendfonds die Möglichkeit, Projekte durch ein gesondertes Budget zu fördern, welches durch die Jugendliche selbst verwaltet wird. Die festgelegte maximale Fördersumme beträgt jeweils 750,00 Euro. Jugendliche im Alter von 14 bis 27 Jahren, deren Projektidee die demokratischen Grundwerte thematisiert, können einen Projektantrag stellen. Gleichzeitig kann sich jede/r daran beteiligen, Entscheidungen zu treffen, wie das Budget aufgeteilt wird. Im Jugendforum kann also selbst darüber abgestimmt werden, welche Projekte eine Förderung erhalten sollen.

Wenn eine Projektidee entsteht oder schon ganz ausgedacht ist, gerne mit Susanna Hubo Kontakt aufnehmen. Das Projekt dann gemeinsam besprechen und den Antrag anschließend bei der Koordinierungs- und Fachstelle einreichen. Mehr Informationen zum Jugendfonds und dem Jugendforum gibt es hier.


Jugendfonds 2023


Nach der Projektdurchführung

Bitte nach Durchführung des Projektes immer zeitnah schon eine ganz kurze Zusammenfassung inkl. 1-2 Fotos an die Koordinierungs- und Fachstelle schicken, so dass das Projekt auf der Homepage unter Rückblick aufgelistet werden kann. Vielen Dank!

Vor der Antragstellung

Bitte prüfen Sie, ob die Kriterien der Förderrrichtlinine, Leitziele, Fristen etc. erfüllt sind. Mehr Informationen erhalten Sie hier: "Was ist zu beachten?" 

  • Maximalbetrag pro Antrag: 750,00 Euro
  • Aktuelle Antragsfrist: keine; mindestens 2-3 Wochen vor Projektstart
  • Vorteile: vereinfachtes Antragsverfahren; können sowohl Vereine ohne hauptamtliche Strukturen, Schulen, Initiativen als auch engagierte Einzelpersonen beantragen.

Infos zum Kleinprojektfonds: Bei den beantragten Mitteln geht es nicht darum, dass man Veranstaltungen über mehrere Tausend Euro plant und sich dann einen Teil bezuschussen lässt. Möglich ist zwar, dass die Projekte ein bisschen mehr kosten und die Differenz durch bspw. Eintrittsgelder abgedeckt wird. Doch grundsätzlich gilt, dass der Kleinprojektefonds Projekte fördert, welche auch tatsächlich bis zu 750,00 € kosten. Sollten weitere Finanzierungsquellen bestehen oder werden Eintrittsgelder als Einnahmequelle gerechnet, bitten wir darum, dies in der Antragstellung erkennbar zu machen.

Zur Antragsstellung wird neben einer kurzen Projektbeschreibung eine Kostenkalkulation eingereicht. Mehr Infos unter Anträge.

Denken Sie bitte bei der Antragstellung auch an die messbaren/überprüfbaren Ziele des Bundesprogrammes und der PfD Trier.

Alle Belege und Rechnungen werden zwecks Zahlung geschlossen an die Fach- und Koordinierungsstelle weitergegeben. Bitte benutzen Sie hierfür das Abrechnungsformular, welches Sie weiter unten finden können.

Am Ende des Projekts wird ein kurzer Sachbericht zum Projekt eingereicht, erst mit der Einreichung des Berichts erfolgt die Auszahlung der Fördermittel. Die Fördermittel werden im Gesamten nur an die/den Antragssteller*in überwiesen, die Weiterleitung der Gelder an die entsprechenden Rechnungssteller*innen erfolgt dann durch die/den Antragssteller*in.

 

Interessierte Projektträger können sich an die Fach- und Koordinierungsstelle (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden.


Projektantrag

Kleinprojektefonds 2023

Aktuelle Antragsfrist: keine; mindestens 2-3 Wochen vor Projektstart (bitte vor der Bewilligung keine Verträge, verbindliche Absprachen, Bewerbung, Druckaufträge, etc. abschließen)


Nach der Projektdurchführung

Bitte nach Durchführung des Projektes immer zeitnah schon eine ganz kurze Zusammenfassung inkl. 1 - 2 Fotos an die Koordinierungs- und Fachstelle schicken, so dass das Projekt auf der Homepage unter Rückblick aufgelistet werden kann. Vielen Dank!

Beratung & Antragstellung:

HasmikHP

Koordinierungs- und Fachstelle
Ehrenamtsagentur Trier

Ansprechperson: Frau Hasmik Garanian
Mo + Mi 14.00 - 16.00 Uhr
Do 12.00 - 14.00 Uhr

Gartenfeldstraße 22
54295 Trier
☎ 0651 - 9120702
demokratie@ehrenamtsagentur-trier.de


Instagram Glyph Black

Der nachstehende Link führt zu unserem Instagram-Account mit aktuellen Informationen und Terminen: 
https://www.instagram.com/demokratieleben_trier/


Kommende Termine:

25.07.2023

Sitzung des Jugendforums (online)

29.08.2023
Sitzung des Jugendforums (online)

26.09.2023
Sitzung des Jugendforums (online)

11.10.2023
Sitzung des Begleitausschusses

24.10.2023
Sitzung des Jugendforums (online)

28.11.2023
Sitzung des Jugendforums (online)

13.12.2023
Sitzung des Begleitausschusses

19.12.2023
Sitzung des Jugendforums (online)

 

Mehr Infos zu den Veranstaltungen hier...


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